Stand 15.08.2026

Photovoltaik-Förderung 2026 in NRW: Programme, Fristen und Reihenfolge richtig prüfen

Förderprogramme sind budget-, stichtags- und bedingungsabhängig. Die folgenden Angaben geben den Stand vom 15.08.2026 wieder und ersetzen keine Prüfung der jeweiligen Primärquelle.
Direktantwort

Worauf kommt es bei der Förderung an?

Maßgeblich ist hierbei der Strombedarf, der außerhalb der sonnigen Tageszeiten anfällt. Eine Batterie, die im Regelfall nicht vollständig entleert wird, treibt lediglich die Anschaffungskosten nach oben, ohne nennenswerte Vorteile beim Eigenverbrauch zu bringen. Aus diesem Grund ermitteln wir die optimale Speichergröße direkt aus dem täglichen Verbrauchsverlauf und stellen die Wirtschaftlichkeit mit und ohne Batteriesystem transparent gegenüber.

Rechenweg

Von Verbrauch zu Kapazität – Schritt für Schritt

Wichtiger als die Höhe des Zuschusses ist die Reihenfolge: Nach den veröffentlichten Kölner Regeln darf ein förderfähiges Fachunternehmen grundsätzlich erst nach Erhalt des Förderbescheids beauftragt werden. Wer zu früh beauftragt, riskiert den Anspruch. Prüfen Sie außerdem Budgetverfügbarkeit und Fristen – es besteht keine Fördergarantie.

Kommunal

Zuschüsse der Stadt Köln – Stand 15.08.2026

Photovoltaik – Stand 15.08.2026

Leistungsklasse Zuschuss
2 – 5 kWp
1.500 EUR
> 5 – 9 kWp
2.000 EUR
> 9 – 14 kWp
2.300 EUR
> 14 kWp
2.500 EUR

Stromspeicher – Stand 15.08.2026

Kapazitätsklasse Zuschuss
3 – 7 kWh
500 EUR
> 7 – 11 kWh
1.000 EUR
> 11 kWh
1.300 EUR
Beauftragung förderfähiger Fachunternehmen nach den veröffentlichten Kölner Regeln grundsätzlich erst nach Förderbescheid. Bedingungen und Budget vor jedem Schritt prüfen.
Wir sagen keine Förderung zu und übernehmen keine Gewähr für Bewilligung, Höhe oder Auszahlung. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen städtischen Förderrichtlinien.
Bundesweit

Einspeisevergütung für Gebäudeanlagen

Sätze für Inbetriebnahmen zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027. Die Werte sind befristet und werden regelmäßig angepasst.

Vergütung Gebäudeanlagen, Inbetriebnahme 01.08.2026 – 31.01.2027

Anlagengröße Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kW
7,70 ct/kWh
12,22 ct/kWh
bis 40 kW
6,66 ct/kWh
10,24 ct/kWh
bis 100 kW
5,44 ct/kWh
10,24 ct/kWh
Abgrenzung

Finanzierung und Steuer sind keine Zuschüsse

Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (KfW 270) ist ein zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung von Erzeugungsanlagen – kein Zuschuss. Es reduziert also nicht die Investitionssumme, sondern verteilt sie über die Laufzeit. Antrag und Konditionen laufen über Ihre Hausbank; maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Programmbedingungen.

Für Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sieht das Gesetz einen Umsatzsteuersatz von null Prozent vor. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist eine steuerliche Frage.

Wir leisten keine Steuerberatung. Bitte lassen Sie die Anwendung im Einzelfall steuerlich prüfen.

Belege

Quellen und Stand

Stand der Angaben: 15.08.2026

Bundesnetzagentur – Veröffentlichung der Vergütungssätze für Gebäudeanlagen, Stand 15.08.2026.
Stadt Köln – Förderprogramm – Zuschusshöhen und Verfahrensregeln; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Richtlinie.

  • Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.
Nächster Schritt

Förderfähigkeit im Projekt mitdenken

Wir berücksichtigen die Antragsreihenfolge in der Terminplanung, damit die Beauftragung nicht zu früh erfolgt.

Unverbindliche Ersteinschätzung. Für eine belastbare Auslegung prüfen wir Dach, Verbrauch, Zähler- und Netzsituation individuell.