Zielgruppe

Gewerbe-Photovoltaik in NRW: Eigenverbrauch senken und Dachflächen wirtschaftlich nutzen

Bei Gewerbeanlagen entscheidet der betriebliche Stromverbrauch über die Wirtschaftlichkeit. Wir starten deshalb bei der Lastkurve und nicht bei der maximal belegbaren Dachfläche.
Direktantwort

Wann lohnt sich Gewerbe-PV?

Betriebe mit hohem Stromverbrauch während der Tagesstunden erreichen typischerweise hohe Eigenverbrauchsanteile – dort wirkt jede selbst erzeugte Kilowattstunde direkt gegen den Netzbezug. Bei überwiegendem Nacht- oder Schichtbetrieb verschiebt sich der Nutzen zur Einspeisung, die niedriger vergütet wird. Grundlage der Auslegung ist daher der Lastgang, idealerweise in Viertelstundenwerten.

Prüfpunkte

Was wir vor der Auslegung klären

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Systemergänzungen

Speicher, Peak-Shaving und Ladeinfrastruktur

Im Betrieb dient der Speicher seltener der Abenddeckung als im Wohngebäude. Relevanter sind Lastverschiebung, Schichtbetrieb und die Absicherung einzelner Prozesse. Die Auslegung folgt dem Viertelstunden-Lastgang, nicht dem Jahresverbrauch.
 
Wo der Leistungspreis einen relevanten Teil der Stromkosten ausmacht, kann das Kappen von Lastspitzen wirtschaftlich sein. Ob und in welchem Umfang das trägt, ergibt sich erst aus der Auswertung realer Lastgangdaten und Ihrer konkreten Netzentgeltsituation.
 
Firmenfahrzeuge und Mitarbeiterladen erhöhen den Tagesverbrauch und damit den Eigenverbrauchsanteil. Lastmanagement über mehrere Ladepunkte, Abrechnungsfähigkeit und die verfügbare Anschlussleistung werden zusammen mit der PV-Auslegung geplant.
 
Größere Anlagen und zusätzliche Ladepunkte können eine Anpassung des Netzanschlusses erfordern. Die Prüfung erfolgt frühzeitig, weil Fristen und Verfahren des Netzbetreibers den Zeitplan bestimmen.
 
Investitionslogik

Welche Größen die Rechnung bestimmen

Wir legen offen, mit welchen Annahmen gerechnet wird – belastbare Zahlen entstehen erst mit Ihren Daten.

Einflussgrößen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung – keine Renditezusage

Größe Datengrundlage Wirkung
Eigenverbrauchsanteil
Lastgang in Viertelstundenwerten
Wichtigster Hebel: vermiedener Netzbezug statt Einspeisung
Arbeits- und Leistungspreis
Aktueller Liefervertrag
Bestimmt den Wert jeder selbst genutzten Kilowattstunde
Einspeisevergütung
Bundesnetzagentur, Stand 15.08.2026
Bewertet den nicht selbst genutzten Anteil
Dach- und Montagesituation
Statik, Abdichtung, Zugänglichkeit
Beeinflusst Investitionshöhe und Bauzeit
Steuerliche Behandlung
Ihre Steuerberatung
Abschreibung und Umsatzsteuer sind betriebsindividuell
Aussagen zu Abschreibung, Vorsteuerabzug oder Umsatzsteuer treffen wir nicht. Diese Punkte klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

 

Stand 15.08.2026

Vergütungssätze für Gebäudeanlagen

Für Inbetriebnahmen zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 veröffentlichte Sätze. Diese Werte sind zeitlich befristet und werden regelmäßig angepasst.

Vergütung Gebäudeanlagen, Inbetriebnahme 01.08.2026 – 31.01.2027

Anlagengröße Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kW
7,70 ct/kWh
12,22 ct/kWh
bis 40 kW
6,66 ct/kWh
10,24 ct/kWh
bis 100 kW
5,44 ct/kWh
10,24 ct/kWh
Die Sätze gelten nur für den genannten Inbetriebnahmezeitraum. Maßgeblich ist ausschließlich die aktuelle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur.
 
Belege

Quellen & Stand

Stand der Angaben: 15.08.2026

  • Bundesnetzagentur – Vergütungssätze Gebäudeanlagen, Stand 15.08.2026.
  • Netzbetreiber-Anschlussrichtlinien – Verfahren und Fristen je Netzgebiet.
  •  

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.

Nächster Schritt

Lastgang prüfen lassen

Senden Sie uns Eckdaten zu Verbrauch und Dachfläche – wir melden uns mit einer ersten technischen Einordnung.

 

Unverbindliche Ersteinschätzung. Für eine belastbare Auslegung prüfen wir Dach, Verbrauch, Zähler- und Netzsituation individuell.